Der Herbst ist wieder voll im Gang und viele Pflichten für Hausbesitzer und Mieter rücken wieder in den Vordergrund.

Das von den Bäumen herabfallende Laub muss beseitigt werden; insbesondere von den Gehwegen wegen der Rutschgefahr. Wer hier einen Laubbläser benutzt muss das ein oder andere ebenfalls beachten im Hinblick auf den Lärm des eingesetzten Gerätes.

Auch die Entsorgung des Laub hat richtig zu erfolgen – es darf nicht einfach im Wald abgeladen oder wieder dem Nachbarn in den Garten zurückgeworfen werden von dessen Baum es in den eigenen Garten gefallen ist.