Immobilienmakler gibt Hausschlüssel an Mieter und unterzeichnet Vereinbarung auf Schreibtisch im Büro

 

In der aktuellen Situation verdient ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 04.09.2019 (Az: 9 C 104/19) Aufmerksamkeit:

Im Falle einer fristlosen sowie hilfweisen ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses kann die fristlose Kündigung durch Zahlung der Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung der Räumungsklage geheilt werden. Die ordentliche Kündigung wird durch eine Zahlung nicht geheilt.

Entscheidend ist die Tatsache, dass der Mieter gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. Auf die Höhe des Rückstandes kommt es gerade nicht an. Anders verhält es sich jedoch, wenn das Mietverhältnis seit längerer Zeit besteht und eine Verletzung Pflichten erstmals vorliegt.