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UMFASSENDE BERATUNG IN SÄMTLICHEN RECHTSFRAGEN

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie dem Wohnungseigentumsrecht. Hierbei vertreten wir sowohl die Interessen von Vermietern, Verwaltern, Eigentümer und Mietern. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Familienrecht. Insbesondere bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Scheidung, Unterhalt und Zugewinnausgleich sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

Hinzu bietet unsere Kanzlei seit über 40 Jahren eine vollumfängliche Beratung und Vertretung in allen Fragen des Erbrechts. Gerne beraten und vertreten wir Sie bei Fragen wie der Gestaltung von Testamenten, Vermächtnissen, der Übertragung von Vermögenswerten sowie Erbangelegenheiten mit Auslandsbezug.

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