VERKEHRSRECHT
Im Verkehrsrecht geht es in der Regel um eine zügige und vollständige Abwicklung von Verkehrsunfällen mit den entsprechenden Personen- und Sachschäden.
Gerne beraten und vertreten wir Sie hinsichtlich der Abwicklung und Einforderung der Ihnen zustehenden Ansprüche gegen Versicherungen und andere Beteiligte.
Oftmals folgen bei Verkehrsunfällen auch Bescheide wegen Ordnungswidrigkeiten aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit oder anderen Verstößen.
Auch hier vertreten wir Sie gerne gegenüber den beteiligten Behörden.