Die neue WEG-Reform steht vor der Türe.
Sie tritt zum 01.12.2020 in Kraft und hat so einige Änderungen und Neuerungen „im Gepäck“.

So wird unter anderem die Sanierung und Modernisierung vereinfacht, der Verwalter erhält mehr Befugnisse, Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen werden einfacher, jeder Wohnungseigentümer erhält ein gesetzliches Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen, die Abberufung des Verwalters wird vereinfacht und einiges mehr.

Wir stehen Ihnen hier gerne bei Beratungsbedarf zur Seite.