Völlig unerwartet treffen einen Schicksalsschläge wie schwere Krankheiten oder Unfälle. Um auch für diese schweren Zeiten möglichst gut vorbereitet zu sein, ist ein Notfallordner sinnvoll. Der Zweck eines solchen Ordners ist es, bereits jetzt rechtsverbindliche und durchsetzbare Entscheidungen für den Fall zu treffen, dass eine Verständigung nicht mehr möglich oder gar Geschäftsunfähigkeit ist. Einige Vollmachten und Verfügungen sind daher unerlässlich, um selbst entscheiden zu können, welche medizinischen Maßnahmen dann erfolgen oder auch gerade nicht erfolgen sollen und wer sich zukünftig um die eigenen Angelegenheiten kümmern soll. Ohne eine ausdrückliche Regelung werden diese Fragen unter Umständen von Gerichten oder von gerichtlich bestellten Dritten entschieden.
Daher sollten sich folgende Dokumente in einem Notfallordner befinden:
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht kann sich auf unterschiedliche Gebiete erstrecken, wie z. B. die Gesundheitssorge, den Aufenthalt, die Wohnung, die Vermögenssorge sowie Befugnisse gegenüber Behörden. Hier kann eine umfassende Bevollmächtigung erfolgen. Vielfach wird es aber sinnvoll sein, individuelle Regelungen zu treffen.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung kann bestimmt werden, wer im Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Auch kann man im Rahmen der Verfügung Vorgaben für die inhaltliche Gestaltung der Betreuung machen.
Letzt wird der Betreuer zwar vom Betreuungsgericht bestellt, liegt eine Betreuungsverfügung jedoch vor, wird das Gericht i. d. R. die dort bestimmte Person zum Betreuer bestellen, es sei denn, diese Person ist zur Übernahme der Betreuung nicht geeignet. Ohne eine Betreuungsverfügung wählt das Gericht eine geeignete Person aus. Dies kann dann eine nahestehende Person, aber auch ein beruflicher – mithin vollkommen fremder – Betreuer sein.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung betrifft Entscheidungen über medizinische Angelegenheiten, damit in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahme durchgeführt oder unterlassen werden. Diese sehr persönlichen Entscheidungen sollte jede Person möglichst selbst treffen. Daher ist es wichtig, den eigenen Willen so präzise wie möglich festzuhalten. Ansonsten müssen Ärzte und Vertreter anhand des mutmaßlichen Patientenwillens über die Behandlung entscheiden und im Zweifelsfall das Betreuungsgericht einschalten.
Sorgerechtsverfügung
Eltern minderjähriger Kinder sollten sich auch Gedanken darüber machen, wer sich im Falle ihres Todes oder ihrer Geschäftsunfähigkeit um die Kinder kümmern soll und eine entsprechende Verfügung treffen. Die Entscheidung, wer in einem solchen Fall der Vormund des Kindes wird, trifft das Familiengericht. Dabei kann es einen Einzelvormund oder das Jugendamt als Amtsvormund bestellen. Liegt eine Sorgerechtsverfügung vor, so muss das Gericht diese bei der Auswahl des Vormunds beachten. Auch können durch die Sorgerechtsverfügung bestimmte Personen von der Vormundschaft ausgeschlossen werden.
Bankvollmacht und weitere wichtige Dokumente
Durch eine Bankvollmacht kann einer Person der Zugriff auf die Konten gewährt werden, damit diese Person Bankgeschäfte vornehmen kann. Auch ist es hilfreich, wenn der Notfallordner Kopien der wichtigsten Versicherungen und Verträge enthält. Dies ermöglicht den Bevollmächtigten eine schnelle Regelung der rechtlichen Angelegenheiten.
Testament
Wenn Sie Ihren Nachlass, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge, regeln wollen, bedarf es eines Testaments oder Erbvertrages. Hier besteht die Möglichkeit der individuellen Regelung Ihres letzten Willens. Hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung und deren wirksamer Umsetzung empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.
Die im Rahmen der Vollmachten und Verfügungen für den Ernstfall getroffen Vorkehrungen, können weitreichende Folgen haben. Daher sollte genau bedacht werden, wem welche Befugnisse bzw. Aufgaben in welchem Umfang eingeräumt werden und wie diese Unterlagen aufbewahrt werden. Auch gilt es unterschiedliche Formvorgaben einzuhalten, damit die Entscheidungen im Ernstfall tatsächlich zum Tragen kommen. Ihre präzisen Verfügungen und Vorgaben helfen auch den Bevollmächtigten schwierige Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen und gleichzeitig bewahren Sie die Bevollmächtigten vor bürokratischen und rechtlichen Hürden, welche Zeit und Energie in Anspruch nehmen, in ohnehin schweren Zeiten.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne umfassend, um unter Berücksichtigung all dieser Aspekte maßgeschneiderte Lösungen für Sie zu finden.
Volker Nann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Dr. Späth, Rues & Partner mbB
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